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Dach, Heckklappe oder Anhängerkupplung?
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Fahrradtransport mit dem Auto

Wer sein Fahrrad bei Tages- und Wochenendausflügen oder auch im Urlaub dabeihaben will, muss sich entweder einen Fahrradträger zulegen oder den Drahtesel im Auto unterbringen. Für Autofahrradträger gibt es mehrere Systeme: Für normale Fahrräder ohne Elektroantrieb können problemlos Träger auf dem Dach oder an der Heckklappe genutzt werden. „Der sicherste Transport von E-Bikes erfolgt erfahrungsgemäß aber nicht mit dem Fahrradträger auf dem Dach oder an der Heckklappe, sondern mit jenem auf der Anhängerkupplung, der auch mehr Komfort garantiert“, sagt Oskar Marmsaler von der Garage International in Bruneck. Bereits ab 500 Euro bekommt man einen qualitativ hochwertigen Fahrradträger.


Was ist beim Kauf eines Fahrradträgers zu berücksichtigen?
„Sich beraten zu lassen, ist das Um und Auf“, sagt Marmsaler. Wer einen Fahrradträger kaufen will, sollte ihn also nicht ohne Beratung kaufen: Der Kunde sollte dem Verkäufer auch genau erklären, wie viele Fahrräder und welche Art (E-Bikes, Rennräder, Kinderräder, Mountainbikes) er transportieren will. Zudem ist es wichtig, dass der Berater weiß, an welchem Auto der Fahrradträger befestigt wird.


Gibt es eine Gewichts­beschränkung?
„Natürlich“, betont Oskar Marmsaler, der auf eine 35-jährige Erfahrung zurückblickt. „Die meisten Fahrradträger auf einer Anhängerkupplung sind auf eine Zuladung von maximal 60 Kilogramm ausgelegt.“ Eventuell darf man ein Fahrrad auch im Auto transportieren. Dann verliert man aber Sitzplätze. Gesetzlich nicht in Ordnung ist, wenn das Fahrrad nur in den Wagen gelegt wird. Es müsste mit einer geeigneten Vorrichtung fixiert werden.


Rückenschonend
Wer ein E-Bike und einen Fahrradträger auf der Anhängerkupplung besitzt, hat den Vorteil, dass er sein rund 25 Kilogramm schweres Rad nicht einen Meter oder mehr hochheben muss. Bei einem Heckklappenträger und Dachträger könnte dieses „Gewichtheben“ beispielsweise für einen Hexenschuss sorgen.


Neues Gesetz
In Italien könnte noch heuer ein Gesetz verabschiedet werden, das die Anwendung eines Fahrradträgers auf der Heckklappe in Zukunft verbietet, weil unter anderem die Bereifung der Fahrräder über die Karosserie hinausreicht. Momentan wird noch die Fahrzeugbreite samt Außenspiegeln geduldet. Zudem dürfen die Lichter des Autos nicht verdeckt sein. Beim Fahrradträger auf der Anhängerkupplung ist auf dem Träger eine zusätzliche Lichtanlage installiert. Darüber hinaus wird daran ein sogenanntes Wiederholungskennzeichen des Fahrzeugs angebracht. Übrigens: Auf einem Fahrradträger an der Heckklappe oder auf der Anhängerkupplung muss seit heuer ein homologiertes, weiß-rotes Hinweisschild angebracht werden. 

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