Was ist ein Arbeitsvertrag?
Dabei handelt sich um jenes Dokument, mit dem sich eine Person dazu verpflichtet, gegenüber einer anderen eine Arbeitsleistung zu erbringen. Wichtig ist, dass man sich einen Arbeitsvertrag, der Pflichten und natürlich auch Rechte enthält, vor dem Unterzeichnen genau durchliest und gegebenenfalls vor der Unterzeichnung von einem Experten überprüfen lässt. Und eine Kopie sollte jeder daheim archivieren. Die Regelform des Arbeitsvertrages ist die abhängige Arbeit bzw. das abhängige Arbeitsverhältnis. Nachfolgend nun die wichtigsten Vertragsarten.
Unbefristeter Arbeitsvertrag
Dabei handelt es sich um einen Vertag, der ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit regelt. Nur eine Kündigung seitens des Arbeitnehmers bzw. die gut begründete Entlassung seitens des Arbeitgebers kann dieses Arbeitsverhältnis beenden. Im Vertrag enthalten sein müssen u. a. genaue Informationen zu Bruttogehalt, Urlaubsanspruch, Berufsbezeichnung, Kündigungsfrist, Arbeitsort sowie Arbeits- und Probezeiten.
Befristeter Arbeitsvertrag
Ein befristeter Vertrag darf maximal über 24 Monate laufen. In dieser Zeit kann der Vertrag bis zu 4-mal verlängert werden. Die 24 Monate bzw. 2 Jahre dürfen nur einmal überschritten werden, und zwar mit einer maximalen Vertragsdauer von 12 Monaten. Ansonsten muss dieser Vertrag wie ein unbefristeter Arbeitsvertrag aufgesetzt werden.
Agenturvertrag
Wenn beispielsweise über eine Agentur Fach- oder Hilfskräfte vermittelt werden, beispielsweise wenn im Handwerk ein Elektriker Verstärkung auf einer Baustelle benötigt, können Arbeiter für einen bestimmten Zeitraum „eingekauft“ werden. Dazu braucht es auch einen Vertrag.
Vertrag für Arbeit auf Abruf
Dieser Vertrag ermöglicht es dem Arbeitgeber, Mitarbeiter bei Bedarf abzurufen, beispielsweise im Transport- und Reinigungswesen, aber auch im Gastgewerbe. Die Dauer dieses Arbeitsverhältnisses kann befristet oder unbefristet sein, darf aber bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr als 400 effektive Arbeitstage in einem Zeitraum von 3 Jahren umfassen. Gehalt, Urlaub und Abfertigung hängen natürlich vom Geleisteten ab.
Sommerarbeitsvertrag für Schüler
Dieser richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahre und ermöglicht es ihnen, einerseits in die Berufswelt hineinzuschnuppern und andererseits etwas Geld zu verdienen. Die Vertragszeit darf 6 bis 18 Monate umfassen, es handelt sich deshalb um einen befristeten Vertrag.
Lehrlingsvertrag
Ein zur Berufsausbildung berechtigter Arbeitgeber kann mit einem Jugendlichen ein Lehrverhältnis eingehen, wenn dieser mindestens 15 und maximal 24 Jahre alt ist bzw. seinen 25. Geburtstag noch nicht gefeiert hat. Zudem muss der angehende Lehrling, sofern minderjährig, die Mittelschule positiv abgeschlossen haben. Die Lehrberufe und Lehrzeiten sind genau festgelegt. Zudem gibt es wöchentlichen Unterricht bzw. Blockunterricht, zu dem der Lehrling freigestellt werden muss.
Vertrag für gelegentliche Arbeit
Ein solcher Vertrag regelt ein Arbeitsverhältnis, bei dem Mitarbeiter zur gelegentlichen Mitarbeit geholt bzw. eingestellt werden. Dieser Vertrag kann in verschiedenen Bereichen aufgesetzt werden.
Saisonarbeitsvertrag
Dieser unbefristete Vertrag ermöglicht es dem Arbeitgeber, Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum, also unbefristet, zu beschäftigen, beispielsweise in der Sommer- oder Wintersaison im Tourismus oder während der Obsternte im Herbst in der Landwirtschaft.
© Alle Rechte vorbehalten