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Die Südtirolerinnen und Südtiroler träumen von den eigenen vier Wänden. Doch am Beginn dieses Traumes sollte die Frage stehen: „Was kann ich mir leisten?“
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Vor dem Kauf bzw. Bau einer Wohnung oder eines Hauses muss man die Kosten realistisch planen. Das Finanzierungskonzept basiert zumeist auf drei Säulen: Eigenkapital, Wohnbauförderung und Bankkredit. Laut dem Südtiroler Bau-, Wohn- und Energiehandbuch „Bauchfuchs“ lautet die goldene Regel: mindestens 1/3 Eigenkapital, 1/3 Wohnbauhilfe des Landes und der Rest Fremdfinanzierung.

Eigenkapital ist für den Erwerb des Eigenheims eine wichtige Voraussetzung. Die Finanzierung ist am solidesten, wenn möglichst viel davon zur Verfügung steht. Sollte das eigene Geld nicht ausreichen, kann auch ein Teil der Abfertigung für die Realisierung des Eigenheims herangezogen werden (Auskunft geben Arbeitgeber und Gewerkschaften). Wird die Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt, besteht auch die Option, sich einen Teil davon auszahlen zu lassen.

Die Wohnbauförderung des Landes unterstützt Volkswohnungen (keine Luxuswohnungen) und Wohnungen mit erhöhter Zimmerzahl bei Wiedergewinnung. Die Unterstützung wird gewährt bei:

  • Bau (auf freiem oder gefördertem Baugrund);
  • Kauf (von bereits bestehenden Wohnungen oder Wohnungen, die sich im Bau befinden);
  • Sanierung (Erweiterung oder Sanierung des Bestands) der Erstwohnung.

Die verschiedenen Förderungsarten sehen einen einmaligen Schenkungsbeitrag vor für den Erwerb eines freien Baugrundes, den Bau oder Kauf der Erstwohnung, die Wiedergewinnung der Erstwohnung, die konventionierte Wiedergewinnung, den Abbau von architektonischen Hindernissen und für Beihilfen bei Naturkatastrophen und sozialen Härtefällen. Um in den Genuss dieser Förderung für den Kauf einer Erstwohnung zu kommen, muss der Antragsteller einige Voraussetzungen erfüllen.

Als Vorschuss der staatlichen Steuerabzüge gibt es vom Land ein zinsloses Darlehen in der Höhe des Gesamtbetrages der Steuerabschreibung laut staatlicher Gesetzgebung, welches in zehn Jahresraten rückerstattet werden muss. Auch im Rahmen des Bausparens werden Darlehen gewährt.

Um zur Wohnbauförderung des Landes zugelassen zu werden, müssen die Gesuchsteller unter anderem ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz seit mindestens fünf Jahren im Land haben, eine Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung abgeben, keine bereits geeignete Wohnung besitzen, mindestens 23 Jahre alt sein, und ihr Einkommen darf eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten. Höhe und Art der Förderung (zinsloses Darlehen oder fixer Betrag) werden in Form eines Punktesystems aufgeschlüsselt. Dabei sind folgende Kriterien ausschlaggebend: Dauer der Ansässigkeit im Lande, Familienzusammensetzung, Einkommen, Neugründung einer Familie, Zwangsräumung, Wohnen in einer unbewohnbaren oder überfüllten Wohnung und Invalidität (eigene oder eines Familienmitglieds). Für die Wohnbauförderung beim Kauf einer Wohnung werden 20 Punkte benötigt, bei einem Neubau 23 (Quelle: Landesabteilung Wohnungsbau).

Die Abteilung Wohnungsbau hält entsprechendes Informationsmaterial und Broschüren für alle Interessierten bereit. Ein Blick auf die Internetseite hilft, viele Fragen abzuklären.

Ist die Variante einer Förderung einmal geklärt und sind die Eigenmittel bekannt, ist es in den meisten Fällen notwendig, sich um das Restkapital Gedanken zu machen. Da kommt die Bank ins Spiel und hilft, den Wohntraum in letzter Instanz mit einem Bankkredit zu realisieren.

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