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Fahrzeugbeleuchtung Fahrzeugbeleuchtung
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Lichtfahrer sind sichtbarer

Icon Calendar22.01.2026

Sicherheit im Straßenverkehr

Eine vorausschauende Nutzung der Fahrzeugbeleuchtung erhöht die Sicherheit im Straßenverkehr erheblich.

Moderne Technologien erleichtern die Steuerung und sorgen automatisch für optimale Sicht und Sichtbarkeit. Aber welche Funktionen, Regeln und technischen Innovationen gibt es? 

Abblendlicht

Beleuchtet die Fahrbahn bei schlechten Lichtverhältnissen und wird bei neuen Fahrzeugen automatisch in Tunneln, bei Regen oder in der Dämmerung eingeschaltet.

Fernlicht mit Assistenten

Maximiert die Sicht auf unbeleuchteten Straßen. Ein Fernlichtassistent vermeidet Blendung durch automatisches Abdimmen bei entgegenkommendem Verkehr.

Tagfahrlicht

Erhöht die Sichtbarkeit tagsüber und ist bei modernen Fahrzeugen stets aktiv.

Adaptives Kurvenlicht

Passt den Lichtkegel an die Fahrtrichtung an und verbessert die Sicht in Kurven automatisch.

Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte

Optimieren die Sicht bei Nebel oder starker Witterung. Die Aktivierung erfolgt teils automatisch, die Nebelschlussleuchte bleibt manuell steuerbar.

Matrix-LED-Scheinwerfer

Passen den Lichtkegel in Echtzeit an, um die Fahrbahn optimal auszuleuchten, ohne andere zu blenden.

Wartung und Reinigung

Auch bei modernster Technik bleibt die regelmäßige Wartung essenziell. Verschmutzte Scheinwerfer und defekte Sensoren können die Funktion der automatischen Systeme beeinträchtigen. Eine regelmäßige Kontrolle durch Fachkräfte stellt sicher, dass die Systeme optimal arbeiten. Achtung: Es wird empfohlen, Lampen beim Wechseln nicht am Glas zu berühren, um nicht die Lebensdauer zu verkürzen! Zudem müssen Lampen korrekt montiert werden, um den Lichtschein nicht zu verändern.

Was schreibt der Gesetz­geber vor?

Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass alle Kraftfahrzeuge auf Autobahnen und Landstraßen das Abblendlicht, das Standlicht und die Nummernschildbeleuchtung einschalten müssen, und das von einer halben Stunde nach Sonnenuntergang bis zu einer halben Stunde vor Sonnenaufgang. Tagsüber gilt das auch in Tunneln sowie bei Nebel, Schneefall, starkem Regen und bei sonstigen schlechten Sichtverhältnissen. Nur tagsüber und bei guten Sichtverhältnissen darf das Tagfahrlicht anstelle des Abblendlichts und des Standlichts verwendet werden, wenn das Fahrzeug damit ausgerüstet ist. Beim Fahren in der Stadt ist es für vierrädrige Fahrzeuge jedoch freigestellt, ob das Abblendlicht und/oder das Tagfahrlicht eingeschaltet bleibt oder nicht, während zweirädrige Fahrzeuge immer dazu verpflichtet sind.

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