Es hat gekracht, verflixt! Was nun? Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren und nicht in Panik auszubrechen.
Versichern Sie sich, dass es keine Verletzten gibt und sichern Sie zuallererst die Unfallstelle ab. Dazu braucht es die Warnweste und das Warndreieck. Beides ist gesetzlich im Auto vorgeschrieben. Sollte der Unfall bei Dunkelheit passiert sein, lassen Sie das Licht an und schalten Sie die Warnblinkanlage ein. Gibt es Verletzte? Sofort die europaweite Notrufnummer 112 anrufen! Die Polizei sollte nur bei hohen Sachschäden, verletzten Personen oder beim Verdacht auf Straftaten (Alkohol- oder Drogeneinfluss) verständigt werden.
Sobald der erste Schreck überwunden ist und diese ersten wichtigen Schritte erledigt sind, kann man sich dem Unfallbericht widmen. Dafür sollte man immer einen vorgefertigten „europäischen Unfallbericht“ im Handschuhfach mitführen. Dieses Formular gibt es bei allen Versicherungsgesellschaften. Da es auf Durchschlagpapier erstellt ist, hat man die Möglichkeit, jedem Beteiligten eine Kopie auszuhändigen. Alternativ kann man einen solchen Bericht auch einfach online zum Download finden – dafür entweder „Unfallbericht“ oder „costatazione amichevole“ in eine Suchmaschine eingeben, herunterladen und den Bericht ausdrucken. Der Aufbau des Formulars ist in allen Ländern Europas gleich, daher kann man auf fremdsprachige Ausgaben verzichten.
In den Unfallbericht werden die Daten der Beteiligten und die Beschreibung zum Hergang des Unfalls – auch mittels Skizze – eingetragen. Wenn der Sachverhalt eindeutig sein, ist es ratsam, diesen Bericht beiderseits zu unterzeichnen. Sollte die Schuldfrage aber nicht geklärt werden, kann man von einer Unterzeichnung absehen. Wichtig dabei: Eine Unterschrift ist kein Schuldeingeständnis.
Ein Tipp: Machen Sie zusätzlich ein paar Fotos von der Unfallstelle sowie von den Schäden aller Fahrzeuge. Dies erleichtert es den Versicherungen, die Fälle zu bearbeiten. Den ausgefüllten Bericht sollten beide Beteiligte umgehend bei Ihren jeweiligen Versicherungsgesellschaften abgeben. Diese kümmern sich ohne weitere Unannehmlichkeiten um die Abwicklung des Schadensfalls.
Wenn sowohl Sie als auch Ihre Gegenpartei ohne Unfallbericht unterwegs sind, sollten Sie zusätzlich zu den Fotos der Unfallstelle und der Schäden in jedem Fall Fotos von der Fahrzeugzulassung, der Versicherungspolizze, dem Führerschein und dem Personalausweis machen. Selbstverständlich bedarf es dann noch eines Telefonkontaktes und – falls vorhanden – einer E-Mail-Adresse.
Unfall-Checkliste
1. Mit Warnweste und Warndreieck die Unfallstelle absichern
2. Gibt es Verletzte? Europäischen Notruf wählen (112)
3. Bei hohen Sachschäden oder Verdacht auf Straftaten (Alkohol oder Drogen): Polizei verständigen