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WildunfälleWildunfälle
Teka 77, Getty Images

Wenn Reh, Hirsch & Co. die Straße überqueren

Icon Calendar12.12.2025

So reagierst du richtig

Jährlich passieren etwa 1.000 Wildunfälle, rund 3 pro Tag, gibt es in Südtirol – besonders in der Dämmerung und in waldreichen Gebieten. Autofahrer sind oft überrascht, wie plötzlich Hirsch, Reh & Co. die Fahrbahn überqueren. Wer aber aufmerksam fährt und sich an ein paar einfache Regeln hält, kann solche Unfälle vermeiden. Und was tun, wenn es doch kracht?

Besonders gefährlich sind Wald- und Feldstrecken in der Morgendämmerung und am Abend. Tiere sind dann vermehrt unterwegs. Fuß vom Gas, Warnschilder beachten und die Fahrbahnränder im Auge behalten. Wer langsamer fährt – idealerweise um die 50 Stundenkilometer – hat im Ernstfall mehr Reaktionszeit und kann kontrolliert bremsen. Wichtig: Tiere überqueren nicht „vernünftig“ die Straße! Auch wenn ein Tier das Auto sieht, kann es plötzlich auf die Fahrbahn springen. Oft folgt zudem noch ein zweites oder drittes Tier. Bei Dunkelheit empfiehlt sich die Nutzung von Fernlicht, um die reflektierenden Augen der Tiere früher zu erkennen. Taucht Wild im Scheinwerferlicht auf, sofort abblenden, hupen und kontrolliert bremsen. Niemals abrupt ausweichen – das endet oft im Gegenverkehr oder an einem Baum. Bei Kleintieren wie Fröschen, Igeln sollte man nicht voll bremsen und so einen Auffahrunfall riskieren.

Was tun, wenn es gekracht hat?

Nach einem Zusammenstoß: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle sichern (Warndreieck) und über den Notruf 112 Hilfe holen (Polizeikräfte und/oder Feuerwehr). Die Notrufzentrale informiert auch den zuständigen Jagdaufseher. Die Meldung ist Pflicht – auch wenn das Tier flüchtet. Auf keinen Fall ein verletztes Wildtier anfassen oder versuchen, es selbst zu versorgen. Verletztes Wild kann gefährlich werden. Und verendete Tiere können Krankheiten übertragen. Wenn das Tier mitten auf der Straße liegt, eventuell mit Handschuhen und mit größter Vorsicht an den Fahrbahnrand ziehen – aber nur, wenn keine Eigengefährdung besteht. Weitere Infos auf www.jagdverband.it.

Schadensersatz – was ist möglich?

Wird ein Fahrzeug bei einem Wildunfall beschädigt, besteht in bestimmten Fällen Anspruch auf Schadenersatz. Dazu muss ein Antrag beim zuständigen Verwaltungsamt für Straßen gestellt werden. Dieses prüft auf Basis von Gutachten, ob das Land haftet. Wird ein Vergleich angeboten und vom Antragsteller akzeptiert, erfolgt die Zahlung. Voraussetzung: Der Unfall erfolgte trotz vorsichtiger Fahrweise und ohne eigenes Verschulden. Wurde hingegen durch ein Wildwechsel-Warnschild auf die Gefahr hingewiesen, entfällt in der Regel jede Ersatzpflicht. Wichtig: Das Wildbret gehört dem Lenker, ist aber meist ungenießbar und nicht verwertbar.

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