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Icon Calendar02.07.2025

Steuerliche Maßnahme

Möbelbonus sichern

Der Möbelbonus („Bonus mobili“) ist eine steuerliche Maßnahme, die darauf abzielt, den Kauf von Möbeln und Haushaltsgeräten im Zusammenhang mit Renovierungen zu fördern. Dabei muss es sich jedoch um außerordentliche Instandhaltungsmaßnahmen handeln, nicht nur um einfache Sanierungen.

Dieser Bonus wurde 2013 eingeführt und seither mehrfach reformiert und erweitert, um private Haushalte zu unterstützen, die ihre Wohnungen renovieren oder verbessern möchten. Besonders soll er die Wirtschaft ankurbeln, den Sektor für Möbel und Haushaltsgeräte stärken und gleichzeitig eine umweltfreundlichere und energieeffizientere Gestaltung von Wohnräumen fördern.

Aktueller Stand 

Der Möbelbonus ist nach wie vor in Kraft, jedoch mit Anpassungen und Fristen. Der Staat hat wiederholt die Dauer und die Höhe des Bonus überprüft, um ihn an die wirtschaftlichen Bedürfnisse und an die Marktbedingungen anzupassen. Der Bonus gewährt Steuerermäßigungen von 50 Prozent der Ausgaben, jedoch nur bis zu einem maximalen Betrag von 5000 Euro pro Haushalt. Das bedeutet, dass eine Steuervergünstigung von bis zu 2500 Euro für Möbelkäufe erzielt werden kann. 

Dabei sind sowohl Möbel als auch Geräte förderfähig, jedoch müssen diese den Kriterien für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit entsprechen. Da für die Energieeffizienz eine eigene Erklärung („ENEA semplice“) erforderlich ist, empfiehlt es sich, beim Kauf einer Küche im Wert von 10.000 Euro eine separate Rechnung über 5.000 Euro für die Möbel (ohne die Elektrogeräte) ausstellen zu lassen, um die Förderung leichter zu erhalten.

Wer kann den Möbelbonus ­beanspruchen?

Der Möbelbonus richtet sich in erster Linie an Privatpersonen, die Renovierungsarbeiten an ihrer Wohnung oder an ihrem Haus durchführen. Der Anspruch auf den Möbelbonus ist nicht nur auf den Eigentümer einer Immobilie beschränkt, sondern kann auch von Mietern beansprucht werden, sofern sie entsprechende Renovierungsarbeiten vornehmen. Die Renovierung ist die Voraussetzung zur Beantragung: Der Möbelbonus kann nur beansprucht werden, wenn zuvor Renovierungsarbeiten oder Umgestaltungen an der Immobilie durchgeführt wurden.

 • Zahlung per Banküberweisung: Um den Bonus zu beanspruchen, müssen alle Ausgaben für Möbel und Haushaltsgeräte mit einer transparenten Zahlungsmethode (z. B. Banküberweisung oder Kreditkarte) nachgewiesen werden. Barzahlungen oder Zahlungen über nicht rückverfolgbare Kanäle sind nicht zulässig. Käufer müssen detaillierte Rechnungen aufbewahren, die sowohl die Möbel als auch die damit verbundenen Renovierungsarbeiten dokumentieren.

• Verwendung von energieeffizienten Geräten: Einige Haushaltsgeräte müssen bestimmte Standards in Bezug auf Energieeffizienz erfüllen, um im Rahmen des Möbelbonus förderfähig zu sein. Geräte der Energieklassen A+++, A++, A+ und A gelten als besonders energieeffizient.

• Altersgebundenheit: Der Möbelbonus ist grundsätzlich nicht altersgebunden, was bedeutet, dass jeder steuerpflichtige Haushalt Anspruch auf diesen Bonus hat, solange die Renovierungsarbeiten und die damit verbundenen Käufe den Kriterien entsprechen. Es gibt keine spezifischen Altersgrenzen für den Bonus, weder für den Käufer noch für die Wohnungseigentümer. Jedoch gibt es eine Besonderheit, die vor allem ältere Haushalte betrifft: Wenn der Antragsteller oder einer der Mitbewohner der Wohnung über 65 Jahre alt ist, kann er zusätzlich vom „Bonus ristrutturazioni“ (Renovierungsbonus) profitieren, der in einigen Fällen kombiniert werden kann. In solchen Fällen sind besonders hohe Steuervergünstigungen möglich, wenn die Renovierungsarbeiten gleichzeitig die Verbesserung der Wohnqualität oder die Energieeffizienz der Immobilie betreffen.

• Gültigkeit: Der Möbelbonus wurde ursprünglich für eine befristete Zeit eingeführt, doch der Staat hat seine Gültigkeit mehrfach verlängert. Es gab aber auch Reduzierungen bei den Vergünstigungen. Die aktuelle Frist für den Möbelbonus gilt bis Ende 2025, was bedeutet, dass Steuervergünstigungen noch bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden können.

• Möbel und Geräte: Förderfähig sind unter anderem Sofas, Betten, Tische, Stühle, Regale sowie große Haushaltsgeräte, die den Energieeffizienzstandards entsprechen, wie zum Beispiel Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Öfen. Und auch elektronische Geräte wie Smart-TVs und Klimaanlagen, die bestimmte energetische Vorgaben erfüllen, sind förderberechtigt. 

• Onlineportal: Der Antrag auf den Möbelbonus wird in der Regel über das Online-Portal der Steuerbehörde („Agenzia delle Entrate“) eingereicht. Die Steuervergünstigung wird als Steuerabzug in der Steuererklärung des Antragstellers berücksichtigt. Wichtig ist, dass alle erforderlichen Unterlagen, wie Rechnungen und Zahlungsnachweise, korrekt eingereicht werden.

• Genügend Irpef-Potenzial: Obwohl der Möbelbonus in den vergangenen Jahren mehrfach verlängert wurde, ist es entscheidend, die Fristen und spezifischen Anforderungen zu beachten, um die volle steuerliche Ermäßigung zu erhalten. Zudem sollte gewährleistet sein, dass in den nächsten 10 Jahren genügend Irpef-Potenzial zur Verfügung steht, um die Abschreibungen auch tatsächlich vornehmen zu können.