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Job-Ghosting im Recruiting

Icon Calendar15.06.2026

Hallo, ist da wer?

Ghosting. Geprägt wurde dieser Begriff eigentlich in einem anderen Zusammenhang. Datings. Wenn jemand auf eine Kontaktanzeige schreibt und nach einem ersten Austausch plötzlich keine Antwort mehr kommt oder – noch schlimmer – sich beim vereinbarten Treffen niemand sehen lässt. Heute werden unter diesem Begriff keine Hoffnungen auf traute Zweisamkeit zunichtegemacht, sondern auf eine erfolgreiche und gewinnbringende Zusammenarbeit. 

Wer hat das nicht schon erlebt? 20 Bewerbungsschreiben herausgegeben und nur auf 3 eine Antwort bekommen. „Mach dir nichts draus“, kann man da nur sagen. Dennoch: Vielleicht wäre es angesagt, noch einmal die Bewerbungsmethode zu überprüfen und die Bewerbungen konkret an die einzelnen Betriebe anzupassen. Die Schreiben persönlicher (aber nicht zu sehr!) zu gestalten und vor allem zu hoffen, dass die HR-Abteilung nicht unterbesetzt und überfordert ist. Allerdings ist auch das keine Entschuldigung. Der gegenseitige Respekt verlangt eine Antwort, auch wenn negativ und unverbindlich. Wenn die Antwort ausbleibt: Nur nicht persönlich nehmen! Und nach Ablauf von acht bis zehn Tagen einen neutralen Anruf tätigen: ob das Schreiben angekommen ist, ob noch weitere Fragen offenstehen oder weitere Unterlagen benötigt werden. 

Wenn das Telefon still und die E-Mail-box leer ­bleiben…

Noch schlimmer ist, wenn nach einem – der eigenen Auffassung nach – positiv verlaufenen Vorstellungsgespräch das Telefon still bleibt und auch keine ­E-Mail oder Message kommen und man bei Anrufen vertröstet und nicht weitergeleitet wird. Solch eine Erfahrung wirkt sich negativ auf die Moral der Betreffenden aus, kann Depressionen und Minderwertigkeitsgefühle auslösen. Auch hier gilt, die Angelegenheit nicht persönlich zu nehmen und dennoch noch einmal das Vorstellungsgespräch Revue passieren zu lassen. Verbessern kann man sich immer!

Allerdings sind es heute mehr Unternehmen, die unter einer ebenso unerwarteten wie unerklärlichen Funkstille leiden. In Zeiten des Mangels an Fachkräften haben die Bewerber den Trumpf in der Hand. Wer viele Bewerbungen schreibt und viele Bewerbungsgespräche führt und schließlich seine Wahl trifft, sollte deshalb aber nicht verpassen, den anderen Betrieben, vor allem jenen, mit denen es bereits zu einem persönlichen Kontakt gekommen ist, eine höfliche Absage zu erteilen. 

Am Ende ist es immer wieder das, was in vielen Arbeitsprozessen fehlt bzw. was an der Basis ihres Gelingens liegt: Kommunikation. Auch Absagen will gelernt sein. Nicht nur von HR-Experten, auch von Arbeitssuchendenden. Es ist mehr als nur eine Frage der guten Erziehung. Der persönliche Ruf und das Image in der Arbeitswelt stehen dabei auf dem Spiel. In einer immer mehr vernetzten Welt „spricht“ sich vieles schnell herum. 

Es gibt viele Gründe – ­entschuldbar ist keiner

Am gravierendsten ist Ghosting, wenn schon Kontakte stattgefunden haben, die zumindest von einer Seite als positiv erlebt worden sind, oder wenn im schlimmsten Fall bereits ein Vertrag anvisiert oder sogar schon unterschrieben wurde. Wenn die Firma sich plötzlich nicht mehr meldet und keine weiteren Angaben mehr zum Arbeitsbeginn macht oder wenn Arbeitnehmenden sich am vorgesehenen ersten Arbeitstag nicht präsentieren und auch nicht am Telefon oder auf E-Mail antworten bzw. wenn sie nach ein paar Tagen Arbeit plötzlich unentschuldigt dem Arbeitsplatz fernbleiben. 

Die Gründe für das Ghosting sind unterschiedlich. Was die Unternehmen betrifft: Voraussetzungen haben sich unerwartet geändert. Plötzliche Finanzprobleme, die Person, die für die Anstellung zuständig war, erkrankt oder hat unerwartet gekündigt. Der Bewerber wird letztendlich doch als ungeeignet erkannt bzw. es trifft eine neue, als interessanter empfundene Bewerbung ein. Die HR-Abteilung ist hoffnungslos überfordert und kommt dem Arbeitsaufwand nicht nach. 

Oder auf der Seite der Mitarbeitenden: Sie erleben die Prozesse in der betreffenden Firma als undurchsichtig oder unzuverlässig aufgrund von nicht eingehaltenen Terminen oder Unklarheiten über den weiteren Verlauf des Bewerbungsprozesses, das Betriebsklima wurde als negativ empfunden, es haben sich plötzlich neue familiäre Umstände ergeben, Krankheit oder aber die Erkenntnis, dass diese Arbeit doch nicht dem entspricht, was man sich vorgestellt hat. Ein neues Stellenangebot passt besser. Und dann die Angst bzw. Unfähigkeit dieses zu kommunizieren. Aber Schweigen kann letztendlich rufschädigend sein. Und eine Absage, wenn sie neutral und höflich formuliert ist, lässt auch für die Zukunft Türen offen, erspart Zeit und Geld. 

Offen und ehrlich währten am Längsten

In jedem Fall ist Ghosting auch ein finanziell messbarer Schaden, nicht nur für die Arbeitssuchenden, sondern auch für Betriebe, auf deren Anzeigen sich plötzlich immer weniger Interessenten melden. Eine offizielle Statistik aus Deutschland hat ergeben, dass zwischen September 2022 und August 2023 vakant gewordene Arbeitsplätze in der Regel 155 Tage unbesetzt bleiben. In Zahlen umgerechnet bedeutet das im Durchschnitt einen Verlust von fast 40.000 Euro. Andererseits haben Recruiter größerer Unternehmen angegeben, dass sie mehr oder weniger regelmäßig Ghosting-Erfahrungen machen. Von den befragten Arbeitnehmenden gaben hingegen 10 Prozent offen zu, dass sie mindestens einmal Ghosting betrieben hätten. 

Die Antwort auf dieses Phänomen liegt auf der Hand. Eine transparente, faire und klare Kommunikation von beiden Seiten. Keine Angst, negative Dinge zu kommunizieren, und keine Angst vor (nicht emotionsgeladenen) Nachfragen, nach einer angemessenen Zeit, ohne deshalb aber in Stalking zu verfallen. Regelmäßige Kontrolle von Bewerbungsprozessen, sowohl vonseiten der Bewerbenden als auch von den Personalabteilungen. Listen über herausgegebene bzw. eingegangene Bewerbungen führen. Fristen respektieren. Getroffene Entscheidungen nicht auf die lange Bank schieben (und dann vergessen), sondern umgehend mitteilen. Und wenn das erhoffte Feedback ausbleibt, abhaken und ein neues Kapitel aufschlagen.

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