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So gelingt ein glatter Austritt

Icon Calendar14.07.2026

Heraus­forderung Kündigung

Wer mit dem aktuellen Arbeitsverhältnis nicht zufrieden ist, wird auf Dauer Ausschau nach besseren Alternativen halten. Kann nach strategischen Recherchen und einigen Gesprächen schließlich eine neue Stelle ­gefunden werden, kommt es vielfach zum unbeliebtesten Teil des Wechselprozesses: der Kündigung. In Italien reicht es generell nicht aus, einfach nur einen Tag vor Arbeitsende die Absicht des eigenen Unternehmensausscheidens zu verkünden. Stattdessen gibt es gesetzlich festgelegte Fristen und Verfahren, an die sich Arbeitnehmende halten müssen. Was gibt es also genau zu beachten?

Step 1: Kündigungsfrist feststellen

Wer einen Betrieb verlassen möchte, muss sich an die sogenannte Kündigungsfrist halten. Sie legt fest, wie viel Zeit zwischen dem Ausspruch einer rechtsgültigen Kündigung und dem tatsächlichen Austritt liegen muss. So soll Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden genügend Raum für einen reibungslosen Wechsel gegeben werden. Je nach Kollektivvertrag ist dabei eine unterschiedlich lange Kündigungsfrist vorgesehen. Neben der Branche sind es ebenfalls Faktoren wie die Betriebszugehörigkeit und Stelleneinstufung, die sich auf ihre Dauer auswirken. Dementsprechend kann sie von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten reichen.

Step 2: Möglichkeiten prüfen

Soll ein Vertrag terminiert werden, ist zunächst zu klären, wie die Kündigung korrekt einzureichen ist. Früher musste bei einer freiwilligen Selbstkündigung immer ein ordentliches Schreiben verfasst werden. Seit 2016 ist dieses Vorgehen in vielen Fällen jedoch nicht mehr zulässig. Heute wurde für die Mehrheit ein elektronisches Verfahren eingeführt, das den Kündigungsvorgang standardisiert und nachvollziehbar dokumentiert. Ein digitaler Zeitstempel stellt sicher, dass es bei der Datierung zu keinen Manipulationen kommt. Personen im öffentlichen Dienst oder im Bereich der Hausarbeit sind allerdings von der Regelung ausgenommen.

Step 3: Digitalen Ablauf ­verstehen

Bis auf einige Ausnahmen ist es wie erwähnt Pflicht, über das Internet zu kündigen. Damit die sogenannte telematische Kündigung gelingt, ist als Erstes ein SPID- oder CIE-Ausweis essenziell. Er gestattet den Zugang zum Online-Formular, über das die arbeitgebende Firma über die gewünschte Vertragsauflösung informiert wird. Sobald das Dokument erfolgreich übermittelt wurde, gilt die Kündigung als rechtswirksam und der Countdown der Frist startet. Bei Fragen oder Problemen ist es empfehlenswert, eine zugelassene Stelle wie eine Gewerkschaft, ein Patronat aufzusuchen. Diese sind befugt, Arbeitnehmende bei der richtigen Abwicklung der Kündigung zu unterstützen, indem sie die erforderlichen Daten sammeln und deren Weiterleitung an das Arbeitsministerium übernehmen.

Step 4: Restzeit arbeiten

Bis zum Ablauf der Frist läuft die bestehende Anstellung normal weiter. Beschäftigte sind demnach dazu verpflichtet, ihre festgelegten Arbeitszeiten weiterhin zu respektieren und die zugewiesenen Arbeitsaufgaben zu erledigen. Urlaub ist in dieser Phase nicht vorgesehen, sofern er nicht ausdrücklich vorab genehmigt wurde. Aber Achtung: Ferienbedingte Abwesenheiten können ebenso wie Krankenstände die Kündigungsfrist verlängern. Diese Bestimmung ist insofern nachvollziehbar, als dass Unternehmen bis zum letzten Arbeitstag auf die Mitarbeit der ausscheidenden Fachkraft angewiesen sind.

Step 5: Auszahlungen ­erhalten

Rückt der Kündigungstermin näher, muss geklärt werden, wie mit dem verbleibenden Resturlaub umgegangen wird. Ist es organisatorisch nicht machbar, diesen zu genießen, darf er nicht einfach verloren gehen. Stattdessen muss er mit dem Abschluss des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden. Unabhängig davon steht allen Angestellten bei Dienstende die Abfertigung zu. Sie ist ein zurückgelegter Teil des Lohns und beläuft sich jährlich auf etwa einen Monatsverdienst. Je nach Vereinbarung ist es möglich, den Betrag in einen Zusatzrentenfonds einfließen zu lassen.

Tipp

 Vor dem offiziellen Einreichen der Kündigung kann es hilfreich sein, ein Gespräch mit der Leitung zu suchen und offen über die Beweggründe für einen Jobwechsel zu sprechen. Vielleicht lässt sich eine konstruktive Lösung finden, durch die ein Austritt doch nicht notwendig wird. Andernfalls trifft die Entscheidung zum Gehen vielleicht eher auf Verständnis, was Brücken für die Zukunft bewahrt. 

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